Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1 Monique Christen, in der Folge als „Coach“ bezeichnet, bietet Coaching und therapeutische Dienstleistungen im Bereich der Psychotherapie und EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) für private sowie berufliche Kunden an. Diese Leistungen erfolgen sowohl in Einzelterminen als auch in Veranstaltungen für Gruppen oder Teams in Unternehmen. In der Folge wird der Vertragspartner als „Auftraggeber“ bezeichnet.
1.2 Auftraggeber können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vereinbarten Leistungen selbst in Anspruch nehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Sitzung teilnimmt. Der Auftraggeber bleibt jedoch in jedem Fall der Vertragspartner des Coaches und haftet für das Verhalten der benannten Person. Sollte mit der benannten Person eine separate vertragliche Beziehung eingegangen werden, so wird diese ebenfalls Vertragspartner.
2. Anfrage und Buchung
2.1 Anfragen für Coaching-Termine oder therapeutische Sitzungen sind formlos und können mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei einer Anfrage für Business-Coachings wird ein unverbindlicher Ersttermin angeboten, der von einer detaillierten Leistungsbeschreibung des Coaches begleitet wird.
2.2 Der Vertrag für Coaching-Dienstleistungen wird wirksam, sobald der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung sowie den Termin schriftlich bestätigt. Bei Einzelcoachings wird der Vertrag durch eine verbindliche Terminvereinbarung abgeschlossen.
2.3 Mit der Bestätigung eines Auftrags oder Termins erklärt der Auftraggeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
3. Leistungen
3.1 Die Themen, Ziele und der Umfang der Coachingeinheiten werden durch die Leistungsbeschreibung des Coaches sowie durch die individuelle Absprache im Rahmen der Sitzung festgelegt.
3.2 Der Coach erbringt die Leistungen persönlich.
3.3 Auf Wunsch erläutert der Coach die verwendeten Methoden und Verfahren und gibt Auskunft über deren Nutzen sowie mögliche Risiken.
3.4 Sollte der Coach im Verlauf des Prozesses feststellen, dass Anpassungen an den ursprünglich vereinbarten Zielen oder der Vorgehensweise notwendig sind, entscheidet er eigenständig über Art und Umfang der Anpassung. Der Coach wird Änderungen nach eigenem Ermessen in Absprache mit dem Auftraggeber anpassen. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine Reduzierung des Honorars aufgrund solcher Änderungen.
3.5 Der Coach setzt sich mit bestem Wissen und größter Sorgfalt gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Klienten für den Erfolg der Maßnahme ein. Damit die Leistung nachhaltig wirkt, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber/Klient aktiv mitarbeitet, die Ergebnisse vorbereitet, nachbereitet und umsetzt. Da Coaching ein prozessorientierter Ansatz ist, kann der Coach keine Erfolgsgarantie geben – der Erfolg hängt maßgeblich von der Eigeninitiative des Klienten ab.
4. Abgrenzung zur Psychotherapie
4.1 Coaching stellt keine Psychotherapie dar und kann diese auch nicht ersetzen. Psychotherapie dient der Behandlung psychischer Erkrankungen, während Coaching die persönliche oder berufliche Weiterentwicklung fördert.
4.2 Coaching basiert auf einer gleichwertigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Klient und Coach. Ziel ist es, das Coaching-Thema zu bearbeiten, jedoch nicht die Heilung oder Linderung von psychischen Beschwerden zu gewährleisten.
5. Honorare und Zahlungsbedingungen
5.1 Eine Coaching-Sitzung dauert in der Regel zwischen 60 und 120 Minuten. Für Gruppen- oder Teamveranstaltungen ergibt sich die Dauer aus der Leistungsbeschreibung des Coaches.
5.2 Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen.
5.3 Es können reduzierte Honorare oder Rabatte gewährt werden, wenn Leistungspakete innerhalb eines festgelegten Zeitraums abgerufen werden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung geregelt.
5.4 Der Klient trägt gegebenenfalls anfallende Reisekosten und Reisekostenaufwand für den Coach. Dies umfasst Kosten für Bahn, Taxi oder Fahrtkosten bei PKW-Nutzung, die nach Aufwand oder nach dem geltenden Kilometersatz abgerechnet werden.
5.5 Zusätzliche Leistungen, wie Vorbereitungsaufwand, Dokumentation oder Koordinationsaufgaben, werden nach dem vereinbarten Honorar der Leistungsbeschreibung abgerechnet.
5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Honorar auch dann zu zahlen, wenn eine Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wurde und unabhängig vom Erfolg des Coachings.
5.7 Bei Zahlungsverzug behält sich der Coach das Recht vor, den Auftraggeber von weiteren Veranstaltungen auszuschließen, bis die Zahlung erfolgt ist.
6. Vertragsdauer, Ausfallhonorar und Durchführungshindernisse
6.1 Der Vertrag ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
6.2 Falls der Auftraggeber einen Termin absagen muss, ist dies spätestens 2 Tage vorher zu tun. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird der volle Betrag fällig.
6.3 Sollte der Coach aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände den Termin nicht wahrnehmen können, wird ein Ersatztermin angeboten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Der Datenschutz erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wird in der separaten Datenschutzerklärung detailliert erläutert.
8. Vertraulichkeit und Schweigepflicht
8.1 Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching-Zwecken angefertigt werden.
9. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte
9.1 Der Auftraggeber erklärt, dass er in der Lage ist, an den Sitzungen aktiv teilzunehmen und für sich selbst Verantwortung zu übernehmen. Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden oder Medikamente einnehmen, müssen den Coach vor Beginn einer Sitzung darüber informieren.
9.2 Der Coach behält sich das Recht vor, Auftraggeber von einer Sitzung auszuschließen, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden, die die Teilnahme an der Sitzung gefährden könnten.
9.3 Das Honorar bleibt auch im Fall eines Ausschlusses des Auftraggebers vollständig fällig.
10. Haftung
10.1 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für seine persönlichen Gegenstände. Eine Haftung des Coaches für Verlust oder Diebstahl wird ausgeschlossen.
10.2 Der Coach haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
10.3 Der Coach übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Einschätzung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Klienten.
10.4 Der Auftraggeber darf gegen Forderungen des Coaches nur mit rechtskräftig anerkannten oder unstrittigen Forderungen aufrechnen.
10.5 Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Schriftformerfordernis.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.4 Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertrags schriftlich geltend gemacht werden.
11.5 Der Verzicht auf die explizite Nennung der weiblichen Form in Unterlagen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient der sprachlichen Vereinfachung.
11.6 Als Gerichtsstand wird der Ort des Coachings vereinbart.